This page has moved to a new address.
Einige von euch werden es sicherlich schon mitbekommen haben. Gerade habe ich bei
Talasia von einer Abmahnungswelle für Facebook-Fanseiten gelesen. Damit das aber möglichst viele Blogger mitbekommen, habe ich mich dazu entschieden, noch selbst einen kurzen Blogpost darüber zu schreiben. Vielleicht wollt ihr die Info auch weitergeben? ;-)
Auf
eRecht24 wurde am Donnerstag darüber berichtet, dass aktuell unzählige Facebook-Fanseiten von einer Abmahnungswelle betroffen sind. Betroffen sind Seiten, auf denen entweder kein Impressum vorhanden ist, oder die Angaben auf der Infoseite stehen. Damit ein Impressum rechtssicher ist, muss es für jeden Nutzer einfach erkennbar sein. Angaben auf der Infoseite genügen hier anscheinend nicht. Eine Rubrik "Impressum" oder "Kontakt" muss zudem in höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Mit der
App von eRecht24 lässt sich schnell und einfach ein Impressum für Facebook-Fanseiten erzeugen.
Da ich jedoch ein ungutes Gefühl dabei habe, Facebook meine gesamten Adressdaten zu hinterlassen, habe ich meine Seite vorerst auf nicht sichtbar eingestellt. Dies ist eine gute Möglichkeit, wenn man die Seite nicht gleich löschen möchte, um sie später eventuell doch wieder sichtbar zu machen.
- Auf Genehmigungen verwalten gehen
- Haken setzen bei "Sichtbarkeit der Seite": Veröffentlichung der Seite zurücknehmen
Ich werde mich nun erst einmal mit dem Thema beschäftigen und gegebenenfalls wird meine Facebookseite irgendwann wieder erreichbar sein. Für meine Facebook-Leser tut mir das sehr leid, da ich weiß, dass dies eine einfache Möglichkeit war, über neue Beiträge informiert zu werden. Ich würde mich freuen, wenn ihr trotzdem ab und zu hier vorbeischaut ;-)
EDIT: Wie ich das Problem gelöst habe
Lieben Dank an
Godfrina, die mich nochmal bei Twitter an die 2-Klick-Variante erinnert hat (ich hatte es ja eigentlich auch oben schon geschrieben, nur nicht die richtigen Schlüsse für mich gezogen *g*) und
winzieee, die das ebenfalls nochmal erläutert und einen hilfreichen Artikel verlinkt hat. Danke!
Folgender Artikel erklärt das Ganze sehr gut:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht-bei-google-plus-und-twitter/
Noch einmal der Hintergrund: Alle nicht rein privaten Profile müssen ein Impressum haben, laut dem verlinkten Artikel gilt dies auch für Social Media Profile. Es genügt nicht, wenn das Impressum unter "Info" steht, denn dort vermutet ein Leser das Impressum nicht. Da ich auf Facebook allerdings nicht meine kompletten Adressdaten hinterlegen möchte, habe ich nun folgende Alternative gewählt:
Link zum Impressum auf der Blogseite
- Vorteil: Ein Impressum sollte jeder Blogger sowieso auf seiner Seite haben.
- Wichtig: Es muss erkennbar sein, dass der Link zum Impressum geht. Also entweder Impressum davor schreiben oder der Link muss das Wort Impressum beinhalten.
- Das Impressum muss mit 2 Klicks erreichbar sein
- Link in der Infobox: Es wird empfohlen den Link zum Impressum in der Infobox hinzuzufügen, da diese auf der Hauptseite sichtbar ist.
- Impressum-Tab über eine Impressum-App
- Dies sollte zusätzlich zum Impressum auf der Infoseite verwendet werden, um das Risiko zu minimieren (Quelle). Bei dem Impressum-Tab gibt es das Problem, dass diese Tabs bei mobilen Geräten nicht angezeigt werden können, ein Impressum aber auf allen Geräten leicht erkennbar und abrufbar sein muss.
- Da es dafür noch keine technische Lösung gibt, wird empfohlen, sowohl die Info-Box als auch den Impressum-Tab zu verwenden.
- Folgende Impressum-App habe ich verwendet (beinhaltet einen für Facebook angepassten Disclaimer):
http://www.facebook.com/yourfans?sk=app_306580426037032
Damit hat man das aktuell Machbare getan und sollte auf der sicheren Seite sein. Auch wenn sich solche Abmahnungen wohl (vorerst) nur gegen Unternehmen richten, lässt man sich als Blogger schnell verunsichern. Wie seht ihr das? Übertriebene Panikmache oder lieber auf Nummer sicher gehen?
Labels: Blogger-Tipps, Facebook